Ja — Unipark stellt einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO bereit, da Unipark als Auftragsverarbeiter für Ihre Umfragedaten agiert.
Wer ist berechtigt?
Ein AVV kann von folgenden Lizenzinhabern abgeschlossen werden:
- Institut-Lizenzinhaber
- Campus-Lizenzinhaber
- Lehrstuhl-Lizenzinhaber
- Studierende, die gemäß EULA §13.3 als Verantwortliche für die Datenverarbeitung auftreten
Wo finden Sie den AVV?
Der globale Datenschutznachtrag (Global Privacy Addendum) steht unter globalprivacyaddendum.trilogy.com zur Verfügung.
Wichtige Hinweise
- Der AVV kann nicht individuell angepasst werden.
- Die Liste der Unterauftragsverarbeiter (Sub-Processor-Liste) ist auf Anfrage erhältlich.
- Für Fragen zu spezifischen DSGVO-Anforderungen wenden Sie sich an den Support.
Noch Fragen? Öffnen Sie ein Support-Ticket unter unipark.kayako.com/support. Bitte geben Sie Ihren Kontonamen, Ihre Installation (www / ww2 / ww3) und eine kurze Beschreibung Ihres Problems an.
Unipark Support | CH
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