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Bietet Unipark einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV / DPA) an?

Ja — Unipark stellt einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO bereit, da Unipark als Auftragsverarbeiter für Ihre Umfragedaten agiert.

Wer ist berechtigt?

Ein AVV kann von folgenden Lizenzinhabern abgeschlossen werden:

  • Institut-Lizenzinhaber
  • Campus-Lizenzinhaber
  • Lehrstuhl-Lizenzinhaber
  • Studierende, die gemäß EULA §13.3 als Verantwortliche für die Datenverarbeitung auftreten

Wo finden Sie den AVV?

Der globale Datenschutznachtrag (Global Privacy Addendum) steht unter globalprivacyaddendum.trilogy.com zur Verfügung.

Wichtige Hinweise

  • Der AVV kann nicht individuell angepasst werden.
  • Die Liste der Unterauftragsverarbeiter (Sub-Processor-Liste) ist auf Anfrage erhältlich.
  • Für Fragen zu spezifischen DSGVO-Anforderungen wenden Sie sich an den Support.

Noch Fragen? Öffnen Sie ein Support-Ticket unter unipark.kayako.com/support. Bitte geben Sie Ihren Kontonamen, Ihre Installation (www / ww2 / ww3) und eine kurze Beschreibung Ihres Problems an.

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